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Die Berliner Strategie für offene Wissenschaft von 2015

Die Berliner Open-Access-Strategie wurde im Oktober 2015 vom Berliner Senat und im Dezember 2015 vom Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedet. Sie hat den offenen Zugang und eine umfassende Nutzbarkeit im Sinne von Open Access in den Bereichen wissenschaftliche Publikationen, Forschungsdaten und kulturelles Erbe/Kulturdaten zum Ziel.

Zielformulierungen

Zu den Zielformulierungen zählt, dass im Jahr 2020 der Anteil an wissenschaftlichen Open-Access-Publikationen für Zeitschriftenartikel aus allen wissenschaftlichen Einrichtungen in der Zuständigkeit des Landes Berlin bei 60% liegen sollte. In einer Kooperation der Universitätsbibliotheken und des Open-Access-Büros wurde für die Jahre 2013–2020 der Open-Access-Anteil bei Zeitschriftenartikeln erhoben. Für das Jahr 2020 wurde zuletzt ein OA-Anteil bei wissenschaftlichen Zeitschriftenartikeln der neun publikationsstärksten Berliner Hochschulen von 63,6% nachgewiesen (der Bericht ist hier verfügbar), so dass die Zielquote übertroffen werden konnte.

Der Anteil an Monografien und Sammelbänden, die im Open Access erscheinen, sollte ebenfalls deutlich erhöht werden.

Das Land Berlin setzt sich für den offenen Zugang zu und die Ermöglichung einer umfassenden Nachnutzung von Forschungsdaten ein und orientiert sich dabei an nationalen und internationalen Strategien. Die bereits vor der Open-Access-Strategie begonnene Digitalisierung des kulturellen Erbes des Landes Berlin wird fortgesetzt und erweitert. Das Land Berlin setzt sich weiterhin für den offenen Zugang zu und die umfassende Nutzbarkeit von Kulturdaten ein.

Übergeordnete Maßnahmen

Die Open-Access-Strategie Berlin beinhaltet darüber hinaus verschiedene übergeordnete Maßnahmen. Zu diesen gehört, neben der Einrichtung des Open-Access Büros im Jahr 2016, die Stärkung des bestehenden Netzwerks an Akteur*innen im Bereich Open Access und die Unterstützung bei der Gestaltung von Rahmenbedingungen. Auf Landesebene wird als Ziel formuliert, Open Access in den Hochschulverträgen zu verankern und die Diskussion über die Einbeziehung von Open Access als Indikator für die leistungsorientierte Mittelvergabe zu fördern. Auch sollen Open-Access-Publikationen als relevante Kriterien bei der Evaluation von Forschungseinrichtungen sowie bei Einstellungs- und Berufungsverfahren festgelegt werden. Über die Rahmenbedingungen hinaus wird der Aufbau von Infrastrukturen mit Unterstützung des Landes forciert, die die digitale Langzeitverfügbarkeit von Publikationen sowie Forschungs- und Kulturdaten nachhaltig sicherstellen.

Umgesetzt wird die Strategie durch eine enge Vernetzung aller beteiligten Institutionen, die durch das Open-Access-Büro Berlin koordiniert wird. Die Umsetzung wird durch verschiedene Aktivitäten unterstützt.