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Förderprogramm zur Digitalisierung von Objekten des kulturellen Erbes und digiS verstetigt

News vom 08.02.2018

Endlich ist es offiziell: Das Land Berlin hat mit dem Beschluss des Doppelhaushaltes für die Jahre 2018/2019 und der Zustimmung des Verwaltungsrats des Zuse Institute Berlin (ZIB), „digiS“ und das „Förderprogramm zur Digitalisierung von Objekten des kulturellen Erbes“ zum 1. Januar 2018 verstetigt.

Was das bedeutet? Zum Beispiel können künftig Digitalisate und Metadaten des kulturellen Erbes von Institutionen, die in der unmittelbaren Zuständigkeit der Kulturverwaltung liegen am Zuse Institute Berlin ohne zeitliche Begrenzung langzeitverfügbar (und damit nachnutzbar) archiviert werden. Zusätzlich können alle Daten aus den Projektförderungen (Förderprogramm Digitalisierung und EFRE-Projekte Digitalisierung) seit 2012 für zehn Jahre am ZIB langzeitarchiviert werden. Damit ist ein großer und wichtiger Schritt zur nachhaltigen Sicherung des digitalen kulturellen Gedächtnisses Berlins getan.

Lesen Sie mehr dazu in der Pressemitteilung von digiS