TU9-Handreichung zu einheitlichen Kriterien für Open-Access-Publikationsfonds veröffentlicht
TU9 empfehlen in einer aktuellen Handreichung die Anwendung der DFG-Förderbedingungen auch für nicht-DFG-geförderte Publikationsfonds.
News vom 13.12.2018
Die Bibliotheken der TU9-Universitäten haben eine Handreichung zum Thema "Einheitliche Kriterien für Open-Access-Publikationsfonds" erarbeitet. Darin befürworten die TU9 die Anwendung der existierenden DFG-Förderbedingungen auch für nicht-DFG-geförderte Publikationsfonds. Die TU Berlin gehört zu den TU9.
In anderen Berliner Einrichtungen mit DFG-geförderten Open-Access-Publikationsfonds sind Kriterien für Open-Access-Publikationsfonds ein Thema, dass spätestens zum Ende der DFG-Förderung für den Publikationsfonds an der jeweiligen Institution diskutiert werden muss. Zudem gibt es kleinere Hochschulen, die über Publikationsfonds ohne DFG-Förderung verfügen. Die Handreichung der TU9 kann die Diskussion über Bedingungen, zu denen Open-Access-Publikationsfonds genutzt werden können, in diesen Berliner Einrichtungen unterstützen.
Die DFG hat ihre Förderbedingungen im Merkblatt Open Access Publizieren formuliert.