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Neue "Handreichung Recht" für Digitalisierungsprojekte von Gedächtnisinstitutionen

Handreichung Recht, 4. Auflage

Handreichung Recht, 4. Auflage
Bildquelle: Klimpel et. al 2017 / CC BY 4.0

digiS und iRightsLaw stellen die aktuelle Gesetzeslage dar.

News vom 04.12.2017

Das im Juni 2017 verabschiedete Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) hat die Servicestelle Digitalisierung des Landes Berlin veranlasst, ihre Handreichung Recht in Kooperation mit iRightsLaw zu überarbeiten:

"Das UrhWissG stellt den Versuch dar, auf politischer Ebene den digitalen Wissens- und Kulturalltag nachzuvollziehen und ist aus Sicht der Bildung und Wissenschaft als Schritt in die richtige Richtung zu begrüßen. So ist beispielsweise die digitale Langzeitarchivierung, die Digitalisierungsprojekte überhaupt erst nachhaltig werden lässt, nun im Gesetz entsprechend berücksichtigt worden. Wenig verändert hat sich jedoch die Praxis für die Museen und andere Kulturerbeinstitutionen für die öffentliche, digitale Zugänglichmachung von Objekten über das Netz. Leider gibt es hier nachwievor keine Schrankenregelung für die Präsentation von Beständen im Internet."

Weitere Informationen und die Broschüre zum Download finden Sie hier.