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Digitalisierung des Berliner Kulturerbes 2018

Neuer Förderrichtlinie - Bewerbungsfrist 18.9.2017.

News vom 30.06.2017

Die Förderrichtlinie zur Digitalisierung von Objekten des kulturellen Erbes Berlin 2018 ist heute durch die Senatsverwaltung für Kultur und Europa veröffentlicht worden. Auch im Jahr 2018 können sich Berliner Kulturerbeeinrichtungen (Archive, Bibliotheken, Museen, Gedenkstätten etc.) um Projektmittel für die Digitalisierung ihrer Sammlungen bewerben. Im Mittelpunkt des Förderprogramms steht der Zugang zu Informationen und Objekten des kulturellen Erbes von Berlin für die interessierte Öffentlichkeit – auch mit Blick auf deren Präsentation in der Deutschen Digitalen Bibliothek. Im Förderjahr 2018 sind kooperative Projektanträge, die Objekte verschiedener Einrichtungen virtuell gemeinsam nutzbar und sichtbar machen, explizit erwünscht.

Die Begleitung des Ausschreibungsverfahrens und die fachliche Vorbereitung der Juryempfehlung erfolgt durch digiS (Servicestelle Digitalisierung am Zuse-Institute Berlin) im Auftrag der Senatsverwaltung für Kultur und Europa.

Einreichungsfrist ist der 18.09.2017, weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten der Servicestelle Digitalisierung.